Wenn die ursprüngliche Finanzierung ausläuft, steht die Anschlussfinanzierung an.
Von einer Anschlussfinanzierung spricht man, wenn ein Immobilienbesitzer eine neue Finanzierung für die bestehende Baufinanzierung sucht. Es findet also eine Umschuldung des ursprünglichen Darlehens statt. Nicht jeder Eigentümer einer Immobilie schließt ein Darlehen so ab, dass dieses bis zur vollständigen Rückzahlung läuft. So kann es sein, dass nach Ende des sogenannten Zinsbindungszeitraums ein nicht unerheblicher Betrag an Kredit offenbleibt. Für diesen Betrag gilt es dann eine Anschlussfinanzierung zu finden. Dabei hat der Baufinanzierungs-Interessent die Möglichkeit, sein Darlehen zu einem festen Termin neu zu finanzieren, welcher auf den Ablauftag des “Altkredits” fixiert ist.
Wer sich dagegen entschließt, die Baufinanzierung so aufzustellen, dass diese bis zur vollständigen Rückzahlung bei einem Kreditgeber verbleibt, muss früher oder später über eine Anschlussfinanzierung nachdenken. Läuft also ein Darlehen aus und es bleibt ein Restkreditbetrag offen, so hat man in der Regel drei Möglichkeiten, wie man weiter verfährt:
Wer in der Lage ist, Option A wahrzunehmen, kann sich glücklich schätzen, denn dieser Eigenheimbesitzer ist nun schuldenfrei. Option B wäre nicht ratsam, denn: Das Darlehen würde von der finanzierenden Bank in ein variables Darlehen umgewandelt. Vorteil: Variable Darlehen können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt und zu einem beliebigen Kreditinstitut umgeschuldet werden. Nachteilig ist: Der Zinssatz variabler Darlehen fällt in der Regel signifikant höher aus als bei sogenannten Festzinsdarlehen (wie sie in Deutschland meist vergeben werden).
Das für die meisten Eigenheimbesitzer realistischste Szenario dürfte somit Option C sein: die Suche nach einer geeigneten Anschlussfinanzierung.
In aller Regel wird die noch finanzierende Hausbank rechtzeitig über den Ablauf der Zinsbindung der ursprünglichen Baufinanzierung informieren. Etwa drei bis sechs Monate vor Ablauf des Altvertrags wird man ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung erhalten. Erfahrungsgemäß gewährt die Hausbank selten einen Treuebonus in Form eines besonderen Zinsnachlasses. Daher ist das erhaltene Angebot mit äußerster Sorgfalt zu prüfen und zu vergleichen. Schick uns gern eine Anfrage und wir stellen den Vergleich für Sie auf. Um das für Sie beste Angebot bei der Anschlussfinanzierung ermitteln zu können und die neue Finanzierung rechtzeitig in trockenen Tüchern zu wissen, möchten wir Ihnen folgende grundsätzliche Tipps mit auf den Weg geben:
Verlängert man vorzeitig sein bestehendes Darlehen bei seinem ursprünglichen Darlehensgeber, so spricht man von einer Prolongation.
Grundsätzlich ist es bei der Anschlussfinanzierung, wie auch bei allen anderen Varianten der Baufinanzierung, zwingend erforderlich zu prüfen, dass ihre Bonität und Lebensphasenplanung der Kreditprüfung standhält. Doch ist für die Bestimmung ihrer Kreditkonditionen in erste Instanz am wichtigsten, wie viel ihre Immobilie Wert ist. Der sogenannte Beleihungsauslauf spielt hierbei eine besondere Rolle. In Kürze erklärt: Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis zwischen Kreditschulden, lastend auf der Immobilie, und dem Wert der Kreditsicherheit. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto weniger Kreditrisiko für die finanzierende Bank und das bedeutet: bessere Zinsen für Sie.
Um die bestmöglichen Konditionen zu halten, sollte daher der Beleihungsauslauf so gering wie möglich ausfallen.
Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto niedriger die Kreditkonditionen
Den Wert des Objekts ermittelt anfangs meist der für Sie zuständige Baufinanzierungsberater und später, sobald sich Ihre Anschlussfinanzierung in abschließender Bearbeitung bei der kreditgebenden Bank befindet, der Kreditgeber selbst. Dabei sind, vereinfacht dargestellt, vor allem folgende Informationen zu Ihrer Immobilie von Bedeutung:
Um das Prinzip der Ermittlung des Beleihungsauslaufs zu erklären, bedienen wir uns eines simplen Beispiels:
Objektwert: | 100.000 € |
Restschuld Altdarlehen: | 75.000 € |
Beleihungsauslauf (Restschuld geteilt durch Objektwert): | 75 % |
Natürlich werden im Zuge einer möglichen Kreditprüfung noch eine Vielzahl weiterer Parameter benötigt, um eine möglichst genaue Wertermittlung durchführen zu können. Für eine erste Tendenz jedoch sind diese Angaben ausreichend. Möchten Sie selbst den Wert Ihrer Immobilie einschätzen können? Dann bieten sich hierfür die üblichen Immobilienportale wie zum Beispiel an. Sie möchten eine genauere Aussage haben? Dann schick uns eine Anfrage und unsere Baufi-Go-Berater nehmen eine kostenlose Werteinschätzung mithilfe von Bewertungssystemen renommierter Banken vor.
Sie haben sich für ein Angebot einer potenziellen Bank entschieden und fragen sich, wie die Umschuldung überhaupt abläuft? Haben Sie die für eine Anschlussfinanzierung erforderlichen Unterlagen zusammengestellt (ihr Baufi-Go-Berater gibt ihnen hierzu gern Auskunft) und der infrage kommende Kreditgeber hat die Kreditprüfung abgeschlossen, dann wird die Ablösung des Altkredits durch die „neue” Bank hauptsächlich zwischen den beteiligten Kreditinstituten (also dem ursprünglich und dem zukünftig darlehensgebenden Kreditinstitut) erfolgen. In der Regel wird keine Eintragung weiterer Zusatzsicherheiten (beispielsweise eine Grundschuld) erforderlich sein, sodass Sie Ihnen den Gang zu einem Notariat sparen können. Die Grundschuld wird dabei vom ehemaligen Kreditgeber auf den neuen überschrieben. Ausnahmen in diesem Prozess können sich dabei unter anderem ergeben, wenn Sie Ihren Kreditbetrag im Zuge der Anschlussfinanzierung erhöhen, zum Beispiel, um Modernisierungen durchführen zu können.
Man kann sich die Konditionen seiner geplanten Anschlussfinanzierung auch bereits fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Umschuldungstermin sichern. Und zwar mit dem Forward-Darlehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr bestehendes Darlehen auch vor Ablauf der regulären Zinsbindungszeit mit einem neuen, idealerweise zinsgünstigeren Darlehen ablösen. Konkret heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch zu den Bestimmungen, unter denen der Darlehensnehmer sein Darlehen kündigen kann:
“[…] in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.” $ 489 BGB Abs. 1 Punkt 2 – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Dies bedeutet, unabhängig davon, ob das Altdarlehen mit einer Zinsbindungszeit von 15, 20 oder mehr Jahren abgeschlossen wurde: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens kann dieses mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt und zu einem günstigeren Kreditgeber “umgezogen” werden. Die ursprünglich darlehensgebende Bank kann dabei keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.
Dabei gilt es jedoch, das genaue Datum der vollständigen Auszahlung zu beachten. Wurde das damalig abgeschlossene Immobiliendarlehen vollständig ausgezahlt, erhielt man von der finanzierenden Bank meist eine Bestätigung über die Vollauszahlung. Ein weiterer Indikator zur Bestimmung des Termins der Vollauszahlung: Der Zeitpunkt, an welchem die erste, vollständige Darlehensrate von ihrem Kreditgeber abgebucht wurde. Abweichungen sind unter Umständen bei sogenannten Bauspardarlehen möglich. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Hausbank oder lassen Sie diesen Umstand von Ihrem Finanzierungsberater überprüfen.
Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des alten Darlehens kann übrigens auch bei Anschlussfinanzierungen und beim Kauf einer Bestandsimmobilie angewandt werden. Dabei ist jedoch immer die Zehnjahresfrist zu beachten. Halten Sie im Zweifel Ihren ursprünglichen Darlehensvertrag oder den Jahreskontoauszug bereit, den Sie in der Regel einmal jährlich von Ihrem Kreditgeber bekommen. Wenn Sie uns eine Anfrage schicken, können unsere Experten ihnen konkret mitteilen, zu wann eine Anschlussfinanzierung möglich ist.
Einige Grundlagen zum Thema Anschlussfinanzierung haben wir hier behandelt. Für weitergehende und auf Ihr Vorhaben angepasste Informationen und Tipps stehen Ihnen unsere Baufi-Go-Berater zur Verfügung. Sie würden Ihnen gern die aktuellen Zinsen sichern, aber der Termin für eine potenzielle Anschlussfinanzierung liegt weiter in der Zukunft? Dann dürften die Themen Forward-Darlehen und Bausparen interessant für Sie sein
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Annahmen während der Zinsbindungszeit | |
Zinsbindungszeit: | 10 Jahre |
Sollzinssatz p.a.: | 0,56% |
Anfänglicher Tilgungssatz: | 2,00% |
Effektiver Jahreszins p.a.: | 0,57% |
Monatliche Darlehensrate | 341,33 EUR |
Bereitstellungsfreie Zeit: | 6 Monate |
Immobilienwert: | 320.000,00 EUR |
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume): | 160.000,00 EUR |
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum: | 7.935,92 EUR |
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit: | 125.966,47 EUR |
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit | |
Gesamtlaufzeit des Darlehens: | 44 Jahre |
Anzahl der monatlichen Darlehensraten: | 528 |
Gesamtbetrag: | 180.602,86 EUR |
Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.
Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:
Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und hat für uns höchste Priorität. Zur Erstellung von Finanzierungsangeboten für eine Baufinanzierung ist es zwangsläufig erforderlich, einige Informationen und personenbezogener, sensibler Daten einzuholen.
Im Folgenden möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir von dir in welchem Umfang erheben und verarbeiten.
Michel Jessat
E-Mail: info@baufi-go.de
Für Fragen zum Datenschutz oder für die Ausübung der dir zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche wende dich bitte an uns mit Hilfe der oben stehenden Kontaktdaten.
Um ein Angebot für eine Baufinanzierung bereitstellen zu können, greifen wir auf ein auf Baufinanzierung spezialisiertes Netzwerk von Beratern zurück. An diese Berater werden die für die Erstellung eines Angebotes erforderlichen Daten, die wir über die auf unserer Website implementierten Anfragefunktion für Angebote von dir erhalten, übertragen.
Solltest du eine telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben, so wird, für den Falle einer etwaig erforderlichen Rückfrage, der für dein Vorhaben von uns zugewiesene Berater dich telefonisch kontaktieren. Eine konkrete Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot von unseren angebundenen Partnern betreut wird, findest du unter den folgenden Links:
https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/
https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/
Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:
- Angebotsvergleich:
Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.
Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:
https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/
- Erstangebot:
Fragst du uns über die Funktion „Erstangebot“ an, so sind mehr Daten zur Eingabe von dir erforderlich, damit unsere Partner ein Angebot für dich erstellen können.
Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:
https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/
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Dein Berater, unser Partner, wird sich auf elektronischem (E-Mail) oder auch telefonischem Wege, sofern von dir gewünscht, mit dir in Verbindung setzen, um dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, sobald dieser die Daten aus deiner Anfrage an uns von uns erhalten hat.
Möchtest du, dass dein Berater dich weiterhin betreut, dann ist Rechtsgrundlage der entsprechenden Verarbeitung deiner Daten der Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, da deine Daten für die Durchführung des entsprechenden Vertrages erforderlich sind.
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Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,
Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA;
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Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;
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Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
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