Wie viel eigenkapital sollte es sein bei einer Baufinanzierung

Eigen­ka­pi­tal bei der Bau­fi­nan­zie­rung – Wie viel soll­te es sein?

Was die Konditionen bei einer Baufinanzierung anbelangt, so ist der wohl mit Abstand wichtigste Parameter, um bestmögliche Konditionen zu erhalten, die Höhe des Eigenkapitaleinsatzes.

Wenn du eine Immo­bi­lie bau­en, kau­fen oder moder­ni­sie­ren möch­test, willst du die best­mög­li­chen, güns­tigs­ten Kon­di­tio­nen für dei­ne Bau­fi­nan­zie­rung erhal­ten. In der Regel sind die Kon­di­tio­nen, wel­che dir dei­ne Bank anbie­tet, vom Ver­hält­nis zwi­schen Eigen­ka­pi­tal­ein­satz und Wert der Immo­bi­lie abhän­gig. Wie viel Eigen­ka­pi­tal du bei dei­ner Bau­fi­nan­zie­rung ein­set­zen soll­test und wel­che alter­na­ti­ven Mög­lich­kei­ten es zur Ver­bes­se­rung des Dar­le­hens­zin­ses gibt: Das erzäh­le ich dir in die­sem Beitrag.


For­men des Eigenkapitaleinsatzes

Eigen­ka­pi­tal kann bei einer Bau­fi­nan­zie­rung in ver­schie­dens­ten For­men ein­ge­bracht wer­den. Die gän­gigs­ten For­men sind:


Kon­to­gut­ha­ben

Die klas­sischs­te und geläu­figs­te Form der Eigen­ka­pi­tal­quel­le. Gut­ha­ben aus dem Giro- oder Spar­kon­to wird für einen Teil des Kauf­prei­ses oder etwai­ge Moder­ni­sie­run­gen genutzt, um die Eigen­ka­pi­tal­quo­te zu verbessern.


Bau­spar­gut­ha­ben

Gut­ha­ben aus einem bestehen­den Bau­spar­ver­trag wird für den Eigen­ka­pi­tal­ein­satz abge­ru­fen. Idea­ler­wei­se lässt man den Bau­spar­ver­trag danach „ruhen“, anstel­le ihn aufzulösen.


Aktien/Fonds/sonstige Wert­pa­pie­re

Frü­her war es mög­lich, Wert­pa­pie­re an den poten­zi­el­len Kre­dit­ge­ber abzu­tre­ten, um so die Kre­dit­si­cher­heit zu erhö­hen. Heut­zu­ta­ge ist es eher geläu­fig, dass ein Eigen­ka­pi­tal­ein­satz aus Wert­pa­pie­ren in Form eines Ver­kaufs der Wert­pa­pie­re erfol­gen muss. Eine Abtre­tung als Kre­dit­si­cher­heit wird nur noch bei sehr weni­gen Kre­dit­in­sti­tu­ten akzeptiert.


Eigen­ka­pi­tal aus Objektverkauf

Soll­test du über wei­te­res Immo­bi­li­en­ver­mö­gen ver­fü­gen und pla­nen, die­ses zu ver­kau­fen, so kannst du einen Teil des Erlö­ses als Eigen­ka­pi­tal in dei­ne Bau­fi­nan­zie­rung ein­flie­ßen las­sen. Dabei gilt es jedoch genau zu pla­nen, wann der Ver­kauf des zu ver­kau­fen­den Objek­tes abge­wi­ckelt wird und wann das Kapi­tal aus die­sem Ver­kauf zur Ver­fü­gung steht. Die meis­ten Kre­dit­in­sti­tu­te bie­ten hier­für eine soge­nann­te Zwi­schen­fi­nan­zie­rung an. Bei die­ser kann Kapi­tal aus einem Objekt­ver­kauf, wel­ches mög­li­cher­wei­se zum Zeit­punkt des Kaufs einer wei­te­ren Immo­bi­lie noch nicht ver­füg­bar ist, zwi­schen­fi­nan­ziert wer­den. Ist der Ver­kauf der Immo­bi­lie abge­schlos­sen, wird die Zwi­schen­fi­nan­zie­rung zurück­ge­zahlt. Alter­na­tiv lässt sich nicht vor­han­de­nes Eigen­ka­pi­tal zum Zeit­punkt eines Immo­bi­li­en­kaufs auch mit einem Nach­rang-Dar­le­hen finanzieren.


Alter­na­ti­ven zum Ein­satz von Eigenkapital

Soll­te Eigen­ka­pi­tal in sehr gerin­ger Höhe oder gar nicht vor­han­den sein, so gibt es wei­te­re Mög­lich­kei­ten, womit du der kre­dit­ge­ben­den Bank Sicher­hei­ten zur Ver­fü­gung stel­len kannst.


Wei­te­re Immo­bi­li­en als Zusatzsicherheit

Du oder dei­ne Verwandten/Bekannten besit­zen eine Immo­bi­lie? Dann lass am bes­ten prü­fen, ob sich die­se als Zusatz­si­cher­heit ein­brin­gen lässt. Dabei wird das als Sicher­heit die­nen­de Objekt mit einer Grund­schuld belas­tet. Die Höhe die­ser Grund­schuld hängt davon ab, wie viel Sicher­heit du dei­ner Bank anbie­ten möch­test und wie viel das „Sicher­hei­ten-Objekt“ am Immo­bi­li­en­markt nach Ein­schät­zung des Kre­dit­in­sti­tu­tes wert ist. Immo­bi­li­en als Zusatz­si­cher­heit stel­len eine gern gese­he­ne und unkom­pli­ziert zu rea­li­sie­ren­de Mög­lich­keit dar, nicht vor­han­de­nen Eigen­ka­pi­tal­ein­satz zu kom­pen­sie­ren. Beach­te aller­dings: Kommt es zu Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten und dei­ne Bau­fi­nan­zie­rung wird sei­tens der kre­dit­ge­ben­den Bank gekün­digt, wird die Sicher­heit ver­wer­tet. Das bedeu­tet schlimms­ten­falls den Ver­kauf der Sicher­hei­ten-Immo­bi­lie im Zuge einer Zwangsversteigerung.


Das Nach­rang-Dar­le­hen

Ohne Eigen­ka­pi­tal zu finan­zie­ren ist auch mit dem soge­nann­ten Nach­rang-Dar­le­hen mög­lich, sofern sich die finan­zie­ren­de Bank auf die­ses Modell ein­lässt. Mehr Infor­ma­tio­nen zum Nach­rang-Dar­le­hen haben wir in einem sepa­ra­ten Bei­trag hier für dich zusammengestellt.


Eigen­leis­tung

Auch Mus­kel­hy­po­thek genannt. Eigen­leis­tun­gen zäh­len begriff­lich im Grun­de nicht zu den Vari­an­ten von Eigen­ka­pi­tal, die­nen aber eben­so der Ver­bes­se­rung der Zins­kon­di­tio­nen dei­ner Bau­fi­nan­zie­rung. Aus die­sem Grund sei­en sie an die­ser Stel­le erwähnt. 

Eigen­leis­tun­gen sind letzt­end­lich die Arbeits­leis­tung, die du bei­spiels­wei­se bei einem Neu­bau­vor­ha­ben oder bei Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men anwen­dest. Ver­ein­facht kann man den Wert von Eigen­leis­tun­gen defi­nie­ren, indem man die Arbeits­zeit in Stun­den, die man in sein Bau- oder Moder­ni­sie­rungs­pro­jekt inves­tiert, mit einem übli­chen Stun­den­satz eines Fach­ar­bei­ters für das jewei­li­ge Gewerk mul­ti­pli­ziert. Zum Beispiel:

  • Gewerk: Roh­bau
  • Arbeits­zeit in Stun­den: 240
  • Übli­cher Stun­den­satz eines Fach­ar­bei­ters (Mau­rer): 60,00 EUR

Dies ergibt eine Eigen­leis­tung in Höhe eines Wer­tes von 14.400,00 EUR, die für die Kon­di­tio­nen einer Bau­fi­nan­zie­rung wie Eigen­ka­pi­tal gewer­tet werden.

Aller­dings akzep­tie­ren dabei nicht alle Kre­dit­in­sti­tu­te Eigen­leis­tun­gen in vol­ler Höhe. Oft­mals wird pau­schal ein Wert von 50,00 % der von dir mit der Bank kom­mu­ni­zier­ten „Mus­kel­hy­po­thek“ ange­rech­net. Dar­über hin­aus wird Eigen­leis­tung in den meis­ten Fäl­len nicht für die Zah­lung der Kauf­ne­ben­kos­ten ange­setzt. Auch ist eine Aus­zah­lung der Eigen­leis­tun­gen, bei­spiels­wei­se um Ver­wand­te für Hil­fe auf der Bau­stel­le zu ent­loh­nen, nicht möglich.


(Nach­ran­gig besi­cher­te) För­der­dar­le­hen zur Unterstützung

Auch wenn För­der­ban­ken in den meis­ten Fäl­len einen zumin­dest gerin­gen Eigen­ka­pi­tal­ein­satz vor­aus­set­zen, so kön­nen soge­nann­te „nach­ran­gig besi­cher­te För­der­dar­le­hen“ dabei hel­fen, dei­ne Bau­fi­nan­zie­rung sehr zins­güns­tig zu gestal­ten. Bei die­sen För­der­dar­le­hen fin­det die Besi­che­rung des­sen, im Grund­buch im Rang nach dem Haupt­kre­dit­ge­ber statt. Der Haupt­kre­dit­ge­ber wür­de das Dar­le­hen der För­der­bank als „Fremd­ka­pi­tal“ wer­ten, was sein Kre­dit­ri­si­ko min­dert und dir in Form eines ver­bes­ser­ten Zins­sat­zes für dei­ne Bau­fi­nan­zie­rung hono­riert. Ein Bei­spiel für ein nach­ran­gig besi­cher­tes Dar­le­hen wäre das IB.SH Immo­kon­stant 24 Dar­le­hen der Inves­ti­ti­ons­bank Schleswig-Holstein.

Übri­gens ist ein sol­ches Modell mit den Dar­le­hen der KfW-Bank in der Regel nicht mög­lich. Es sei denn: Eine För­der­bank bie­tet dies in einer abge­wan­del­ten Form sepa­rat an. Meis­tens kom­men für sol­che Finan­zie­rungs­mo­del­le die För­der­ban­ken der ein­zel­nen Bun­des­län­der infrage. 

Eine Über­sicht von För­der­dar­le­hen der ein­zel­nen Bun­des­län­der fin­dest du hier.


Wie viel Eigen­ka­pi­tal es nun sein sollte

Grund­le­gend kann man sagen: Je mehr Eigen­ka­pi­tal du ein­setzt, des­to güns­ti­ger wird dei­ne Bau­fi­nan­zie­rung für dich. Je mehr Kre­dit­si­cher­heit eine Bank erhält, des­to bes­ser sind die Kon­di­tio­nen. Dein Kapi­tal­be­darf sinkt und damit auch in der Regel die anfäng­li­che Darlehensrate.

In den aller­meis­ten Fäl­len ist jedoch bei einem Eigen­ka­pi­tal­ein­satz in Höhe von 50,00 % des Kauf­prei­ses Schluss: Wenn du mehr Kapi­tal ein­bringst, wer­den die Kon­di­tio­nen nur in den wenigs­ten Fäl­len wei­ter ver­güns­tigt. Kapi­tal­ein­satz von mehr als der Hälf­te des Kauf­prei­ses ist aber den­noch sinn­voll denn: Nimmst du weni­ger Kapi­tal auf, musst du weni­ger zurück­zah­len und auch abso­lut weni­ger an Zins­zah­lun­gen leisten.

Nur wird es wohl weni­ge Bau­her­ren oder Immo­bi­li­en­käu­fer geben, wel­che die Hälf­te des Haus­kaufs aus eige­nen Mit­teln stem­men können.

Um auf den Punkt zu kom­men: Min­des­tens die Kauf­ne­ben­kos­ten hast du idea­ler­wei­se in der Hin­ter­hand. Sobald du wei­te­re 10 % des Kauf­prei­ses ein­bringst, wer­den die Kon­di­tio­nen dei­ner Bau­fi­nan­zie­rung bereits signi­fi­kant ver­güns­tigt. In die­sem Fall wür­de man von einer 90 %-Finan­zie­rung spre­chen, d.h. 90 % des Kauf­prei­ses wird über die Bank finan­ziert. Alles, was dar­über hin­aus von dei­ner Sei­te inves­tiert wird, ver­bes­sert die Kon­di­tio­nen aber­mals: Dabei jedoch oft­mals nicht mehr in dem Ver­hält­nis zum Eigen­ka­pi­tal­ein­satz, wie es bei einem Sprung von 100 zu 90 % des Kauf­prei­ses der Fall ist. Wenn du ein Ange­bot anfor­derst, dann lass dir am bes­ten Kal­ku­la­tio­nen aus­hän­di­gen, die meh­re­re Kon­stel­la­tio­nen dar­stel­len. Also zum Beispiel:

  • Ange­bot A: 100 % des Kaufpreises 
  • Ange­bot B: 90 % des Kaufpreises 
  • Ange­bot C: 80 % des Kaufpreises

Somit ver­schaffst du dir einen genau­en Über­blick dar­über, bis wann sich ein Eigen­ka­pi­tal­ein­satz in wel­cher Höhe für dich beson­ders lohnt.

Die Para­me­ter wie Dar­le­hens­ra­te, Son­der­til­gungs­mög­lich­keit und Berück­sich­ti­gung von För­der­dar­le­hen soll­te bei allen Ange­bo­ten natür­lich gleich­ge­setzt sein, damit sich eine best­mög­li­che Ver­gleich­bar­keit ergibt.


Fazit

Wie du siehst, gibt es eine Viel­zahl von Mög­lich­kei­ten, die eige­ne Bau­fi­nan­zie­rung in zins­tech­ni­scher Hin­sicht zu opti­mie­ren, damit du das bes­te für dich her­aus­holst. Auch mit gerin­gem oder nicht vor­han­de­nem Eigen­ka­pi­tal kannst du die Kos­ten dei­ner Finan­zie­rung im Zaum halten. 

Du ver­fügst über kein oder nur sehr wenig Eigen­ka­pi­tal für dei­ne Bau­fi­nan­zie­rung? Dann emp­feh­le ich dir mei­nen Bei­trag Bau­fi­nan­zie­rung ohne Eigen­ka­pi­tal. Dort klä­re ich zum The­ma „Finan­zie­rung ohne Eigen­ka­pi­tal­ein­satz“ auf und erläu­te­re eine der Mög­lich­kei­ten, ohne Kapi­tal an einen Bau­kre­dit zu kommen.

Hast du Fra­gen? Dann lass es mich in den Kom­men­ta­ren wissen.

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Annahmen während der Zinsbindungszeit
Zinsbindungszeit:10 Jahre
Sollzinssatz p.a.:0,56%
Anfänglicher Tilgungssatz:2,00%
Effektiver Jahreszins p.a.:0,57%
Monatliche Darlehensrate341,33 EUR
Bereitstellungsfreie Zeit:6 Monate
Immobilienwert:320.000,00 EUR
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume):160.000,00 EUR
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum:7.935,92 EUR
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit:125.966,47 EUR
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit
Gesamtlaufzeit des Darlehens:44 Jahre
Anzahl der monatlichen Darlehensraten:528
Gesamtbetrag:180.602,86 EUR

Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.

Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:

  • Gebundener Sollzins: 0,75 %
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Beleihungswert: 55 %
  • Tilgung: 2,00 %
  • Absicherung: erstrangige Grundschuld im Grundbuch der Immobilie
  • Vermögenssituation: gesichertes Angestelltenverhältnis; keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien
  • Auszahlung: in einer Summe

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Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

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Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

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Widerruf der Cookiespeicherung

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Hierfür stellt Google selbst ein Browserplugin zur Verfügung, welches das sogenannte Opt-Out-Verfahren darstellt. Mit diesem Kannst du nachträglich der Nutzung von Google Analytics widersprechen. Nutze hierfür lediglich folgenden Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Widerspruch Datenerfassung

Du kannst alternativ der Erfassung deiner Daten mittels Google Analytics widersprechen, indem du im Folgenden die Datenerfassung ausschaltest.

Hierbei wird ein sogenannter Opt-Out-Cookie gesetzt. Dieser lässt uns erkennen, dass du der Datenerfassung mittels Google Analytics widersprichst. Wir werden dann keinerlei Informationen zur Nutzung unserer Website von dir erhalten.

Mehr Informationen zu Google Analytics

Weitere Informationen zu Google Analytics findest du in der Datenschutzerklärung von Google selbst unter folgendem Link:

https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Auftrag zur Datenverarbeitung

Mit Google haben wir einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Dabei setzen wir die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei Nutzung von Google Analytics selbstredend um.

Demografische Merkmale

Auf unserer Website nutzen wir die Funktion „demografische Merkmale“, die von Google Analyltics bereitgestellt wird. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Informationen zu Alter, Geschlecht und Interessen des jeweiligen Seitenbesuchers enthalten. Die Daten daraus stammen aus interessenbezogener Webung von Google aus Besucherdaten von Angeboten Dritter. Eine Zuordnung dieser Daten an eine bestimmte Person ist dabei nicht möglich. Diese Funktion kannst du jederzeit Ändern, indem du die entsprechende Funktion in deinem Google-Konto deaktiviert oder die Erfassung deiner Daten durch Google Analytics generell untersagst, wie unter dem Punkt „Widerspruch Datenerfassung“ beschrieben.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, dirch auf der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Einbindung von Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden;

Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,

Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA;

Website: https://cloud.google.com/maps-platform;

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;

Privacy Shield (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung von Daten in den USA): https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TRkEAAW&status=Active;

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de,

Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen: https://adssettings.google.com/authenticated.

Eine Kommunikation mit den Servern von Google findet erst statt, wenn du diesem explizit zustimmst. Die Option hierfür erhältst du, sobald du auf eine unserer Webseiten gelangst, bei welchem Google Maps integriert ist (beispielsweise unsere Standort-Seiten: https://www.baufi-go.de/baufinanzierung-in-oldenburg/)

Kommentarfunktion

Auf unserer Site hast du die Möglichkeit Kommentare in unserem Blog zu hinterlassen. Hierfür werden neben deinem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung deines Kommentars sowie der von dir gewählte Benutzername gespeichert. Darüber hinaus wird deine IP-Adresse

Solltest du im Kommentarbereich angegebene Wahlmöglichkeit „Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere“ nutzen, so wird ein Cookie auf deinem Computer abgelegt.

Speicherdauer der Kommentare

Deine Kommentare auf unserer Site und die damit verbundenen Daten (z.B. die IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Site und zwar so lange, bis der Inhalt, den du kommentiert hast vollständig gelöscht wurde oder wir deinen Kommentar löschen (dies kann zum Beispiel aus rechtlichen Gründen erfolgen, z.B. bei beleidigenden Kommentaren).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst deine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Es genügt, wenn du uns dafür eine formlose E-Mail an info@baufi-go.de schickst. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wir stellen die Kommentarfunktion ausschließlich dafür zur Verfügung, damit ein reger und unkomplizierter Austausch zum Thema des jeweiligen Blogbeitrags vorgenommen werden kann.

 

Borlabs Cookie

Unsere Website verwendet Borlabs Cookie, dassein technisch notwendiges Cookies (borlabs-cookie) setzt, um deine Cookie-Einwilligungen zu speichern.

Borlabs Cookie verarbeitet keinerlei personenbezogenen Daten.

Im Cookie borlabs-cookie werden deine Einwilligungen gespeichert, die Sie beim Betreten der Website gegeben haben. Möchtest du diese Einwilligungen widerrufen, dann lösche einfach das Cookie in deinem Browser. Wenn du die Website neu betrittst/neu lädst, wirst du erneut nach deiner Cookie-Einwilligung gefragt.

Recht auf Auskunft

Nach Art. 15 DSGVO hast du das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob durch uns Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, so hast du ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen, die in Art. 15 DSGVO genannt sind.

Recht auf Berichtigung

Nach Art. 16 DSGVO hast du das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, die dich betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hast du ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Recht auf Löschung

Du hast das Recht von uns zu verlangen, dass dich betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Art. 17 DSGVO.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 
Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Art 20 DSGVO hast du das Recht, die dich betreffenden personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und du hast das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a) o DSGVO der auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 DSGVO hast du das Recht gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Sofern wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, hast du jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung dich betreffender, personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Datenschutzerklärung erstellt unter Zuhilfenahme des Datenschutzgenerator von e-recht24.de

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