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Annui­tä­ten­dar­le­hen oder Bauspardarlehen

Annuitätendarlehen oder Bauspardarlehen – Was ist besser und günstiger? Ich kläre auf und gebe dir eine ehrliche Empfehlung zu deiner Baufinanzierung.

Das Annui­tä­ten- und Bau­spar­dar­le­hen – Eine kur­ze Einführung

Damit du eine fun­dier­te Ent­schei­dung bei der Fra­ge „Annui­tä­ten­dar­le­hen oder Bau­spar­dar­le­hen“ tref­fen kannst, gebe ich dir vor­ab im Fol­gen­den eine kur­ze Ein­füh­rung in die Funk­ti­ons­wei­se bei­der Darlehensvarianten.


Das Annui­tä­ten­dar­le­hen

Die in Deutsch­land wohl am wei­tes­ten ver­brei­te­te Form einer Bau­fi­nan­zie­rung. Die Rate besteht aus einem Zins- und einem Til­gungs­an­teil. Das Ver­hält­nis die­ser bei­den Kom­po­nen­ten ver­schiebt sich bei fort­lau­fen­der Dar­le­hens­lauf­zeit zuguns­ten des Til­gungs­an­teils. Eine kur­ze und simp­le Erklä­rung zum Annui­tä­ten­dar­le­hen gibt es hier.


Das Bau­spar­dar­le­hen

Ein Finan­zie­rungs­mo­dell, bei dem sich die Rück­zah­lung der Bau­fi­nan­zie­rung in zwei Pha­sen unter­teilt: Eine ers­te Pha­se, in der du haupt­säch­lich Zin­sen zahlst. Dar­auf folgt eine wei­te­re Pha­se, in der du dein Dar­le­hen letzt­end­lich zurück­zahlst. Eine detail­lier­te­re Beschrei­bung fin­dest du in mei­nem Bei­trag das Bau­spar­dar­le­hen.


Annui­tä­ten­dar­le­hen oder Bau­spar­dar­le­hen – Die Gegenüberstellung

Hast du dich in die bei­den zu ver­glei­chen­den Dar­le­hens­va­ri­an­ten der Bau­fi­nan­zie­rung ein­ge­le­sen? Dann kön­nen wir uns nun kon­kret der Gegen­über­stel­lung des Annui­tä­ten­dar­le­hens und des Bau­spar­dar­le­hens widmen. 


Eigen­schaf­ten des Annuitätendarlehens


Kos­ten

Für ein Annui­tä­ten­dar­le­hen fal­len in der Regel kei­ne pau­scha­len Kos­ten an.


Sicher­heit

Die meis­ten Kre­dit­ge­ber bie­ten Zins­bin­dungs­zei­ten von bis zu 20 Jah­ren an. Soll es eine län­ge­re Zins­bin­dung sein, dann fällt die Aus­wahl an poten­zi­el­len Kre­dit­ge­bern meist schlag­ar­tig klei­ner aus.


Kom­ple­xi­tät

Bei dem Annui­tä­ten­dar­le­hen han­delt es sich um ein rela­tiv ein­fa­ches Kon­strukt. Die Rate besteht aus einem Zins- und einem Til­gungs­an­teil. Ein Kon­to­aus­zug zu dei­nem Annui­tä­ten­dar­le­hen wird dir in der Regel jähr­lich von der Bank zur Ver­fü­gung gestellt. Mit die­sem kannst du die Höhe der Zins­kos­ten, die Til­gungs­hö­he und die Rest­schuld trans­pa­rent nachvollziehen.


Eigen­schaf­ten des Bauspardarlehens


Kos­ten

Das Bau­spar­dar­le­hen kann meh­re­re Pos­ten ent­hal­ten, die in der Kos­ten­kal­ku­la­ti­on und bei den Gesamt­kos­ten die­ses Dar­le­hens berück­sich­tigt wer­den soll­ten. Die­se kön­nen sein:

  • Abschluss­ge­bühr
  • Ser­vice­pau­scha­le
  • Jah­res­ge­bühr

Hin­zu kommt die rela­tiv hohe Zins­last. Das Bau­spar­dar­le­hen wird anfäng­lich näm­lich nicht getilgt. In der ers­ten Pha­se zahlst du nur Zin­sen auf dei­nen Kreditbetrag.


Sicher­heit

Mit einem Bau­spar­dar­le­hen lässt sich meist für einen beson­ders lan­gen Zeit­raum die Zins­si­cher­heit gewähr­leis­ten. Eine rich­ti­ge Finan­zie­rungs­struk­tur vor­aus­ge­setzt, sind Zins­bin­dungs­zei­ten von teils mehr als 40 Jah­ren mög­lich. Das schaf­fen nur die wenigs­ten Anbie­ter von Annui­tä­ten­dar­le­hen. Aus die­sem Grund ergibt sich auch oft­mals eine beson­ders gerin­ge Darlehensrate. 


Kom­ple­xi­tät

Das Kon­strukt des Bau­spar­dar­le­hens ist für den Lai­en oft nicht leicht nach­zu­voll­zie­hen. Da es zwei Pha­sen der Dar­le­hens­rück­zah­lung gibt, ist eine beson­ders inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit die­ser Dar­le­hens­va­ri­an­te erforderlich.


Annui­tä­ten­dar­le­hen oder Bau­spar­dar­le­hen – Kom­pakt verglichen

Die fol­gen­de, tabel­la­ri­sche Gegen­über­stel­lung führt die Eigen­schaf­ten der jewei­li­gen Dar­le­hens­va­ri­an­ten noch­mals über­sicht­lich auf.

Merk­malAnnui­tä­ten­dar­le­henBau­spar­dar­le­hen
Kos­tenIn der Regel kei­ne pau­scha­len Kos­ten, außer natür­lich die übli­chen Kos­ten in Form von Zin­sen für die Inan­spruch­nah­me des Darlehens.- Abschluss­ge­bühr (1,00 bis 1,60 % der Bau­spar­sum­me)
- Hohe Zins­kos­ten auf­grund der til­gungs­frei­en Jah­re
- Even­tu­ell Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren
- Even­tu­ell Ser­vice­pau­scha­le
- Even­tu­ell Jahresgebühr
Sicher­heitGut. Zins­bin­dungs­zei­ten von bis zu 20 Jah­ren wer­den größ­ten­teils ange­bo­ten. Län­ge­re Vari­an­ten bie­ten spür­bar weni­ger Anbie­ter am Markt an.Exzel­lent. Zins­ab­si­che­rung, bei ent­spre­chen­der Auf­stel­lung einer Finan­zie­rung, von 40 Jah­ren oder mehr möglich.
Kom­ple­xi­tätSim­pel. Rate besteht aus Zins und Til­gung für einen fest ver­ein­bar­ten Zeitraum.Kom­plex. Im Grun­de zwei Pro­duk­te in einer Dar­le­hens­va­ri­an­te vereint.

Tipp: In mei­nem Bei­trag das Bau­spar­dar­le­hen fin­dest du einen Ver­gleich der Kos­ten zwi­schen Annui­tä­ten- und Bauspardarlehen.


Annui­tä­ten­dar­le­hen oder Bau­spar­dar­le­hen – Fazit und Empfehlung

Das Annui­tä­ten­dar­le­hen zeich­net sich beson­ders durch die simp­le Struk­tur und die trans­pa­ren­ten Kos­ten aus. Das Bau­spar­dar­le­hen punk­tet mit der Opti­on, die Zin­sen beson­ders lan­ge abzu­si­chern. Doch zu wel­chem Preis?

In den aller­meis­ten Fäl­len dürf­te das Annui­tä­ten­dar­le­hen das Mit­tel der Wahl sein, um sei­ne Bau­fi­nan­zie­rung auf sta­bi­lem Fun­da­ment zu bau­en. Daher emp­feh­le ich dir, dass du bei der Suche nach einer pas­sen­den Bau­fi­nan­zie­rung das Annui­tä­ten­dar­le­hen prio­ri­siert. Das Bau­spar­dar­le­hen emp­fiehlt sich, wenn du kei­ne Bank fin­dest, die dei­ne Kri­te­ri­en an die Dau­er der Zins­bin­dung erfüllt. Oder: Die Kon­di­tio­nen des Bau­spar­dar­le­hens sind signi­fi­kant nied­ri­ger als die eines ver­gleich­ba­ren Annui­tä­ten­dar­le­hens (glei­che Para­me­ter und Zins­bin­dungs­zei­ten vor­aus­ge­setzt). Ist dies nicht der Fall, so wird sich das Bau­spar­dar­le­hen meis­tens, als für dich die teu­re­re Dar­le­hens­va­ri­an­te dar­stel­len. Mei­ne kla­re Emp­feh­lung daher: Ent­schei­de dich für das Annuitätendarlehen.

Zu ähn­li­chem Ergeb­nis kommt übri­gens auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le in einem Arti­kel zum The­ma Baufinanzierung.

Hast du Fra­gen zum The­ma? Dann hin­ter­las­se mir doch eine Nach­richt in den Kommentaren.

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Repräsentatives Beispiel

Annahmen während der Zinsbindungszeit
Zinsbindungszeit:10 Jahre
Sollzinssatz p.a.:0,56%
Anfänglicher Tilgungssatz:2,00%
Effektiver Jahreszins p.a.:0,57%
Monatliche Darlehensrate341,33 EUR
Bereitstellungsfreie Zeit:6 Monate
Immobilienwert:320.000,00 EUR
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume):160.000,00 EUR
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum:7.935,92 EUR
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit:125.966,47 EUR
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit
Gesamtlaufzeit des Darlehens:44 Jahre
Anzahl der monatlichen Darlehensraten:528
Gesamtbetrag:180.602,86 EUR

Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.

Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:

  • Gebundener Sollzins: 0,75 %
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Beleihungswert: 55 %
  • Tilgung: 2,00 %
  • Absicherung: erstrangige Grundschuld im Grundbuch der Immobilie
  • Vermögenssituation: gesichertes Angestelltenverhältnis; keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien
  • Auszahlung: in einer Summe

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Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und hat für uns höchste Priorität. Zur Erstellung von Finanzierungsangeboten für eine Baufinanzierung ist es zwangsläufig erforderlich, einige Informationen und personenbezogener, sensibler Daten einzuholen.

Im Folgenden möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir von dir in welchem Umfang erheben und verarbeiten.

 

Verantwortlicher

Michel Jessat
E-Mail: info@baufi-go.de

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Um ein Angebot für eine Baufinanzierung bereitstellen zu können, greifen wir auf ein auf Baufinanzierung spezialisiertes Netzwerk von Beratern zurück. An diese Berater werden die für die Erstellung eines Angebotes erforderlichen Daten, die wir über die auf unserer Website implementierten Anfragefunktion für Angebote von dir erhalten, übertragen.

Solltest du eine telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben, so wird, für den Falle einer etwaig erforderlichen Rückfrage, der für dein Vorhaben von uns zugewiesene Berater dich telefonisch kontaktieren. Eine konkrete Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot von unseren angebundenen Partnern betreut wird, findest du unter den folgenden Links:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:

- Angebotsvergleich

Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

- Erstangebot

Fragst du uns über die Funktion „Erstangebot“ an, so sind mehr Daten zur Eingabe von dir erforderlich, damit unsere Partner ein Angebot für dich erstellen können.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

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Dein Berater, unser Partner, wird sich auf elektronischem (E-Mail) oder auch telefonischem Wege, sofern von dir gewünscht, mit dir in Verbindung setzen, um dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, sobald dieser die Daten aus deiner Anfrage an uns von uns erhalten hat.

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Die Löschung der von dir übertragenen Daten über die Funktion „Erstangebot“ oder „Angebotsvergleich“ erfolgt nach Ablauf der für diese aufgrund der jeweiligen Tätigkeit bestehenden, gesetzlichen Bestimmungen und Aufbewahungsfristen. Deine Daten werden daher aus unserem Bestand gelöscht, sobald diese an deinen Berater, unseren Partner, übertragen sind, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang deiner Anfrage an uns.

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- die Seite, von der der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist (Referrer)

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Die mit Matomo erhobenen Daten werden werden auf unseren eigenen Servern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage

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Mehr Informationen zu Google Analytics

Weitere Informationen zu Google Analytics findest du in der Datenschutzerklärung von Google selbst unter folgendem Link:

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Auftrag zur Datenverarbeitung

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Demografische Merkmale

Auf unserer Website nutzen wir die Funktion „demografische Merkmale“, die von Google Analyltics bereitgestellt wird. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Informationen zu Alter, Geschlecht und Interessen des jeweiligen Seitenbesuchers enthalten. Die Daten daraus stammen aus interessenbezogener Webung von Google aus Besucherdaten von Angeboten Dritter. Eine Zuordnung dieser Daten an eine bestimmte Person ist dabei nicht möglich. Diese Funktion kannst du jederzeit Ändern, indem du die entsprechende Funktion in deinem Google-Konto deaktiviert oder die Erfassung deiner Daten durch Google Analytics generell untersagst, wie unter dem Punkt „Widerspruch Datenerfassung“ beschrieben.

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Einbindung von Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden;

Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,

Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA;

Website: https://cloud.google.com/maps-platform;

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;

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Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de,

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Nach Art. 16 DSGVO hast du das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, die dich betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hast du ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Recht auf Löschung

Du hast das Recht von uns zu verlangen, dass dich betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Art. 17 DSGVO.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 
Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Art 20 DSGVO hast du das Recht, die dich betreffenden personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und du hast das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a) o DSGVO der auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 DSGVO hast du das Recht gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Sofern wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, hast du jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung dich betreffender, personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Datenschutzerklärung erstellt unter Zuhilfenahme des Datenschutzgenerator von e-recht24.de

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