(Stand: 06.04.2020)
Verbindlichkeiten und Kredite während Corona
Die Corona-Krise sorgt für einschneidende Veränderungen in unser aller Alltag. Neben den gesundheitlichen Risiken, welche der neuartige Virus mit sich bringt, stellt sich die Frage nach den durch den „Shutdown“ verursachten, wirtschaftlichen Auswirkungen. Ein großer Teil der Deutschen Bevölkerung dürfte sich in gegenwärtig Kurzarbeit oder zumindest im Home-Office befinden.
Für diejenigen, welche derzeit eine Immobilienfinanzierung bedienen, stellt sich insbesondere die Frage: Wie kann man die bestehenden Darlehensraten mit den Gehaltseinschnitten bedienen, die Kurzarbeit oder ein Jobverlust mit sich bringt? Gut, dass der Staat sich reichlich Gedanken auch in diesem Fall gemacht hat und Darlehensnehmern mit einem Gesetz unter die Arme greift.
Gesetzliche Stundung bei Darlehensverträgen
Zur Abmilderung der Folgen von Covid-19 hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem sollen die massiven wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgemildert werden. Im Zuge dieses Gesetzes ist es Darlehensnehmern möglich, ihre Raten für einen bestehenden Immobilienkredit auszusetzen, d.h. zu stunden. Diese Stundung bedeutet konkret, dass die fälligen Darlehensraten aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden. Dabei verschiebt sich die Darlehenslaufzeit um die Anzahl der aufgeschobenen Monatsraten. Es findet somit eine Verlängerung der Vertragslaufzeit statt.
Bedeutet konkret: Wer seine Darlehensraten für drei Monate aussetzt, für den verlängert sich seine Darlehenslaufzeit um ebenfalls drei Monate.
Gut zu wissen: Diese Regelung gilt für alle Verbraucherdarlehen, also Immobilien- sowie Privatdarlehen (z.B. KFZ-Kredite, Konsumkredite etc.) und für alle vor dem 15.03.2020 abgeschlossenen Verträge.
Welche Raten ausgesetzt werden können
Nach derzeitigem Stand (06.04.2020) können die Raten ausgesetzt werden, welche zwischen dem 01.04.2020 und 30.06.2020 anfallen würden. Sofern die Erholung von der Corona-Pandemie länger andauert, hat die Bundesregierung beschlossen, eine mögliche Stundung von Darlehensraten mittels einer Rechtsverordnung gar bis zum 30.09.2020 zu verlängern.
Voraussetzungen für die Stundung von Darlehensraten
Wer aufgrund der Corona-Pandemie von erheblichen, wirtschaftlichen Einschränkungen betroffen ist (beispielsweise: Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeitergeld, Umsatzeinbruch bei Selbstständigen etc.) und somit keinen angemessenen Lebensunterhalt mehr für sich und seine Angehörigen leisten kann, für den ist diese Regelung gedacht. Mit der Maßnahme der Stundung von Darlehensraten soll allen Darlehensnehmern die Finanzierbarkeit eines angemessenen Lebensunterhalts ermöglicht werden.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer von den Auswirkungen der Corona-Pandemie direkt betroffen ist und Sorge hat, seiner Darlehensverpflichtung nicht nachkommen zu können, sollte direkt Kontakt zu seiner Bank oder seinem Vermittler aufnehmen.
Der genaue Gesetzestext zu der verbraucherfreundlichen Regelung ist unter anderem von Rechtsanwalt Karsten Eckhardt hier zusammengefasst.